Führungs-Zeugnis
Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.
Zum Beispiel wenn jemand etwas geklaut hat.
Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.
Zum Beispiel eine Geld-Strafe.
Oder die Person muss ins Gefängnis.
Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Zum Beispiel klein Geld-Strafen.
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.
Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.
Dafür müssen Sie ins Rat-Haus gehen.
Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Die Adresse vom Rat-Haus ist:
Rathaus Gemeinde Wilhelmsdorf
Saalplatz 7
88271 Wilhelmsdorf
Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 30

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013