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Gemeinde Wilhelmsdorf

Ist diese Seite barriere-frei?

Dieser Text erklärt, was Barriere-Freiheit ist.

Dieser Text erklärt, ob die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de barriere-frei ist.

Das letzte Mal wurde die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de auf Barriere-Freiheit geprüft am 29.07.2026.

 

Die Gemeinde Wilhelmsdorf will ihre Internet-Seite barriere-frei machen.

Eine Barriere ist ein Hindernis.

Barriere-frei heißt: ohne Hindernisse.

Barriere-frei heißt:

Alle Menschen können etwas benutzen.

Zum Beispiel: Den Eingang zu einem Haus.

Oder Internet-Seiten.

Einzelne Personen-Gruppen sollen nicht ausgeschlossen werden.

Zum Beispiel: Blinde Menschen können Internet-Seiten nicht sehen.

Eine barriere-freie Seite können sich blinde Menschen von einem Programm vorlesen lassen.

 

Es gibt Gesetze zur Barriere-freiheit.

Ein Gesetz ist das Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist: L-BGG.

Das L-BGG ist extra für Baden-Württemberg.

 

Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.

Das heißt: Informationen auf Internet-Seiten sollen für alle sein.

Jeder soll die Internet-Seiten verstehen können.

Und jeder soll die Internet-Seiten benutzen können.

 

Im L-BGG steht, wie eine Internet-Seite sein muss, damit sie barriere-frei ist.

Im L-BGG steht, dass man die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de einmal im Jahr auf Barriere-Freiheit prüfen muss.

 

Die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de ist nicht überall barriere-frei.

Das bedeutet: Die Internet-Seite ist an manchen Stellen nicht so, wie es im L-BGG vorgeschrieben ist.

 

Wo ist die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de nicht barriere-frei?
  • Ein Lese-Programm kann vielleicht nicht alles vorlesen.

  • Alternative Texte gibt es nicht bei allen Knöpfen auf der Internet-Seite.

    Und auch nicht bei allen Bildern auf der Internet-Seite.

    Alternative Texte heißt hier:

    Vielleicht kann der Computer ein Bild nicht zeigen.

    Dann steht dort ein Text.

    Der Text sagt, was auf dem Bild zu sehen ist.

    Der Text kann von Lese-Programmen vorgelesen werden.

  • Manche Dinge auf der Internet-Seite können nicht mit der Tastatur bedient werden.

    Diese Dinge sind:

    • Digitaler Ortsplan
    • Bild-Slider
  • Wenn Sie ein Online-Formular nicht richtig ausfüllen, können Sie es nicht absenden.

    Die Internet-Seite schreibt Hinweise, wo das Formular nicht richtig ausgefüllt ist.

    Diese Hinweise können vielleicht nicht von Leseprogrammen vorgelesen werden.

    Solche Formulare sind zum Beispiel:

    • Schadens-Melder
    • Kontakt-Formular

Eine Barriere melden

Vielleicht finden Sie eine Barriere auf dieser Internet-Seite.

Dann können Sie der Gemeinde Wilhelmsdorf eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse von der Gemeinde Wilhelmsdorf ist: info@gemeinde-wilhelmdorf.de

Oder Sie können einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

Gemeinde Wilhelmsdorf

Saalplatz 7

88271 Wilhelmsdorf 

Oder Sie können anrufen.

Die Telefonnummer ist: 0 75 03 92 10

Schlichtungs-Verfahren

Vielleicht haben Sie der Gemeinde Wilhelmsdorf geschrieben, wo auf der Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de eine Barriere ist.

Und nach 4 Wochen hat noch niemand geantwortet.

Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.

Zuständig ist die Schlichtungs-Stelle vom Landeszentrum für Barrierefreiheit.

Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Der Antrag ist auf dieser Internet-Seite:

https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsantrag/antragsformular

Der Antrag ist in Schwerer Sprache.

Auch die Internet-Seite ist in Schwerer Sprache.

 

Oder Sie können einen Brief schreiben.

Die Adresse von der Schlichtungs-Stelle ist:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.