Ist diese Seite barriere-frei?
Dieser Text erklärt, was Barriere-Freiheit ist.
Dieser Text erklärt, ob die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de barriere-frei ist.
Das letzte Mal wurde die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de auf Barriere-Freiheit geprüft am 29.07.2026.
Die Gemeinde Wilhelmsdorf will ihre Internet-Seite barriere-frei machen.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei heißt: ohne Hindernisse.
Barriere-frei heißt:
Alle Menschen können etwas benutzen.
Zum Beispiel: Den Eingang zu einem Haus.
Oder Internet-Seiten.
Einzelne Personen-Gruppen sollen nicht ausgeschlossen werden.
Zum Beispiel: Blinde Menschen können Internet-Seiten nicht sehen.
Eine barriere-freie Seite können sich blinde Menschen von einem Programm vorlesen lassen.
Es gibt Gesetze zur Barriere-freiheit.
Ein Gesetz ist das Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist: L-BGG.
Das L-BGG ist extra für Baden-Württemberg.
Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.
Das heißt: Informationen auf Internet-Seiten sollen für alle sein.
Jeder soll die Internet-Seiten verstehen können.
Und jeder soll die Internet-Seiten benutzen können.
Im L-BGG steht, wie eine Internet-Seite sein muss, damit sie barriere-frei ist.
Im L-BGG steht, dass man die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de einmal im Jahr auf Barriere-Freiheit prüfen muss.
Die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de ist nicht überall barriere-frei.
Das bedeutet: Die Internet-Seite ist an manchen Stellen nicht so, wie es im L-BGG vorgeschrieben ist.
Wo ist die Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de nicht barriere-frei?
Ein Lese-Programm kann vielleicht nicht alles vorlesen.
Alternative Texte gibt es nicht bei allen Knöpfen auf der Internet-Seite.
Und auch nicht bei allen Bildern auf der Internet-Seite.
Alternative Texte heißt hier:
Vielleicht kann der Computer ein Bild nicht zeigen.
Dann steht dort ein Text.
Der Text sagt, was auf dem Bild zu sehen ist.
Der Text kann von Lese-Programmen vorgelesen werden.
Manche Dinge auf der Internet-Seite können nicht mit der Tastatur bedient werden.
Diese Dinge sind:
- Digitaler Ortsplan
- Bild-Slider
Wenn Sie ein Online-Formular nicht richtig ausfüllen, können Sie es nicht absenden.
Die Internet-Seite schreibt Hinweise, wo das Formular nicht richtig ausgefüllt ist.
Diese Hinweise können vielleicht nicht von Leseprogrammen vorgelesen werden.
Solche Formulare sind zum Beispiel:
- Schadens-Melder
- Kontakt-Formular
Eine Barriere melden
Vielleicht finden Sie eine Barriere auf dieser Internet-Seite.
Dann können Sie der Gemeinde Wilhelmsdorf eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse von der Gemeinde Wilhelmsdorf ist: info@gemeinde-wilhelmdorf.de
Oder Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:
Gemeinde Wilhelmsdorf
Saalplatz 7
88271 Wilhelmsdorf
Oder Sie können anrufen.
Die Telefonnummer ist: 0 75 03 92 10
Schlichtungs-Verfahren
Vielleicht haben Sie der Gemeinde Wilhelmsdorf geschrieben, wo auf der Internet-Seite www.gemeinde-wilhelmsdorf.de eine Barriere ist.
Und nach 4 Wochen hat noch niemand geantwortet.
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.
Zuständig ist die Schlichtungs-Stelle vom Landeszentrum für Barrierefreiheit.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag ist auf dieser Internet-Seite:
https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsantrag/antragsformular
Der Antrag ist in Schwerer Sprache.
Auch die Internet-Seite ist in Schwerer Sprache.
Oder Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse von der Schlichtungs-Stelle ist:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.