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Schwer-Behinderten-Ausweis

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Einen Schwer-Behinderten-Ausweis können Sie bekommen, 

wenn Sie eine Behinderung haben.

  • Dafür müssen Sie in Deutschland leben.
  • Und Sie müssen in Deutschland arbeiten.
  • Und Sie müssen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.

Der Grad der Behinderung zeigt, wie schwer die Behinderung ist.

Das sagt Ihnen das Sozial- und Inklusionsamt.

Das Sozial- und Inklusionsamt gehört zum Landratsamt Ravensburg.

 

Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.

Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache: Nachteils-Ausgleiche.

Zum Beispiel: 

Manchmal müssen Sie weniger Eintritt bezahlen.

Oder Sie müssen kein Geld für den Bus oder die Bahn bezahlen.

Manchmal gilt das auch für eine Begleit-Person.

Nicht alle Menschen mit Behinderung bekommen die gleichen Vorteile.

Das ist abhängig vom Grad der Behinderung.

Der Grad der Behinderung sagt, wie schwer die Behinderung ist.


Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht Ihr Name.

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch ein Foto von Ihnen,

wenn Sie älter als 10 Jahre alt sind.

 

Schwer-Behinderten-Ausweise gibt es in 2 Farben:

Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün.

Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün und orange.

Die sind für Menschen mit einer außer-gewöhnlichen Geh-Behinderung.

Das heißt: Der Mensch kann nur mit Hilfe gehen.

Oder: Der Mensch benutzt einen Roll-Stuhl.

 

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht ein großer schwarzer Buchstabe.

Das ist das Merk-Zeichen.

Das Merk-Zeichen zeigt: Welche Behinderung haben Sie.

Jeder Buchstabe bedeutet eine andere Behinderung.


So bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis:

Einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen Sie bei …. zuständige Stelle.

Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag bekommen Sie hier:

Sozial- und Inklusionsamt.

DasSozial- und Inklusionsamt gehört zum Landratsamt Ravensburg.

 

Vielleicht haben Sie noch Fragen zum Schwer-Behinderten-Ausweis.

Dann helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter beim Sozial- und Inklusionsamt.

Die Mitarbeiter sagen Ihnen auch, wo Sie den Antrag hinschicken müssen.

Die Adresse ist:

Landratsamt Ravensburg – Sozial- und Inklusionsamt

Die Ansprech-Personen sind: Frau Romer und Frau Besnard

Die Telefon-Nummer von Frau Romer ist: 07 51 85 31 28

Die Telefon-Nummer von Frau Besnard ist: 07 51 85 31 12

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: si@rv.de