Schwer-Behinderten-Ausweis
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Einen Schwer-Behinderten-Ausweis können Sie bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
- Dafür müssen Sie in Deutschland leben.
- Und Sie müssen in Deutschland arbeiten.
- Und Sie müssen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.
Der Grad der Behinderung zeigt, wie schwer die Behinderung ist.
Das sagt Ihnen das Sozial- und Inklusionsamt.
Das Sozial- und Inklusionsamt gehört zum Landratsamt Ravensburg.
Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache: Nachteils-Ausgleiche.
Zum Beispiel:
Manchmal müssen Sie weniger Eintritt bezahlen.
Oder Sie müssen kein Geld für den Bus oder die Bahn bezahlen.
Manchmal gilt das auch für eine Begleit-Person.
Nicht alle Menschen mit Behinderung bekommen die gleichen Vorteile.
Das ist abhängig vom Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung sagt, wie schwer die Behinderung ist.
Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht Ihr Name.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch ein Foto von Ihnen,
wenn Sie älter als 10 Jahre alt sind.
Schwer-Behinderten-Ausweise gibt es in 2 Farben:
Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün.
Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün und orange.
Die sind für Menschen mit einer außer-gewöhnlichen Geh-Behinderung.
Das heißt: Der Mensch kann nur mit Hilfe gehen.
Oder: Der Mensch benutzt einen Roll-Stuhl.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht ein großer schwarzer Buchstabe.
Das ist das Merk-Zeichen.
Das Merk-Zeichen zeigt: Welche Behinderung haben Sie.
Jeder Buchstabe bedeutet eine andere Behinderung.
So bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis:
Einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen Sie bei …. zuständige Stelle.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag bekommen Sie hier:
Sozial- und Inklusionsamt.
DasSozial- und Inklusionsamt gehört zum Landratsamt Ravensburg.
Vielleicht haben Sie noch Fragen zum Schwer-Behinderten-Ausweis.
Dann helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter beim Sozial- und Inklusionsamt.
Die Mitarbeiter sagen Ihnen auch, wo Sie den Antrag hinschicken müssen.
Die Adresse ist:
Landratsamt Ravensburg – Sozial- und Inklusionsamt
Die Ansprech-Personen sind: Frau Romer und Frau Besnard
Die Telefon-Nummer von Frau Romer ist: 07 51 85 31 28
Die Telefon-Nummer von Frau Besnard ist: 07 51 85 31 12
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: si@rv.de