Hilfen für Familien
Eltern-Geld
Eltern-Geld bekommen Eltern, die nach der Geburt von dem Kind nicht mehr arbeiten gehen.
Oder weniger arbeiten gehen.
Weil sie sich um das Kind kümmern.
Wer Eltern-Geld bekommt, steht im Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BEEG.
Im BEEG steht auch, wieviel Eltern-Geld man bekommt.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos zum Eltern-Geld:
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht möchten Sie Eltern-Geld beantragen.
Oder Sie haben Fragen dazu.
Dann helfen Ihnen Angelika Baur im Rat-Haus gerne weiter.
Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 34
Die E-Mail-Adresse ist: angelika.baur@gemeinde-wilhelmsdorf.de
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Und am Donnertag noch dazu von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Kinder-Geld
Alle Eltern bekommen vom Staat Geld für Ihre Kinder.
Dieses Geld heißt Kinder-Geld.
Kinder-Geld wird jeden Monat gezahlt.
Bis das Kind seinen 25. Geburtstag hatte.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://familienportal.de/familienportal/kinder-geld-in-leichter-sprache-129752
Diese Internet-Seite ist in Leichter Sprache.
Vielleicht möchten Sie Kinder-Geld beantragen.
Oder Sie haben Fragen dazu.
Dann helfen Ihnen Angelika Baur im Rat-Haus gerne weiter.
Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 34
Die E-Mail-Adresse ist: angelika.baur@gemeinde-wilhelmsdorf.de
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Und am Donnertag noch dazu von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Kinder-Zuschlag
Kinder-Zuschlag ist Geld vom Staat.
Kinder-Zuschlag bekommen Eltern, die wenig Geld verdienen.
Genug Geld, dass das Geld für die Eltern reicht.
Aber so wenig Geld, dass das Geld nicht für die Kinder reicht.
Die Kinder müssen jünger sein als 25 Jahre alt.
Die Kinder dürfen nicht geheiratet haben.
Wie hoch der Kinder-Zuschlag ist, hängt davon ab, wieviel Geld die Eltern verdienen.
Und wieviel Geld die Kinder selbst verdienen.
Das Geld zahlt die Familien-Kasse.
Das Geld wir jeden Monat gezahlt.
Wer Kinder-Zuschlag bekommt, kann auch diese Dinge bekommen:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Befreiung von Gebühren für KiTas
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/780?plz=68526
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht möchten Sie Kinder-Zuschlag beantragen.
Oder Sie haben Fragen dazu.
Dann helfen Ihnen Angelika Baur im Rat-Haus gerne weiter.
Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 34
Die E-Mail-Adresse ist: angelika.baur@gemeinde-wilhelmsdorf.de
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Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Und am Donnertag noch dazu von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen.
Wenn die Eltern schon andere soziale Leistungen vom Staat bekommen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe ist Hilfe vom Staat.
Diese Hilfe sind viele verschieden Dinge.
Zum Beispiel:
- Für das Mittagessen in der KiTa muss man nicht bezahlen.
- Man bekommt Geld für Schul-Sachen.
- Man bekommt Geld für Schul-Ausflüge und Klassen-Fahrten.
- Man bekommt das Bus-Fahren oder Zug-Fahren zur Schule bezahlt, wenn die Schule weit weg ist.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1963?plz=71157
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht möchten Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Oder Sie haben Fragen dazu.
Dann helfen Ihnen Angelika Baur im Rat-Haus gerne weiter.
Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 34
Die E-Mail-Adresse ist: angelika.baur@gemeinde-wilhelmsdorf.de
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Und am Donnertag noch dazu von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.