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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Führungs-Zeugnis

Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.

 
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.

Zum Beispiel, wenn jemand etwas geklaut hat.

Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.

Zum Beispiel eine Geld-Strafe.

Oder die Person muss ins Gefängnis.

Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.

 
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.

Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.

Dafür müssen Sie ins Rathaus gehen.

Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.

 
Die Adresse vom Rathaus ist:

Rathaus Gemeinde Wilhelmsdorf

Saalplatz 7

88271 Wilhelmsdorf

Die Telefon-Nummer ist: 0 75 03 92 11 30